Freitag, 15. November 2024
Bürglen. Für das nächste Jahr sieht das Budget der Politischen Gemeinde Bürglen bei einem gleichbleibenden Steuerfuss von 52 Prozent einen Vorschlag von 151 845 Franken vor.
Die Ausgaben und die Einnahmen des Budgets der Politischen Gemeinde Bürglen liegen mehrheitlich im üblichen Rahmen. Bei der Budgeterstellung hat dem Gemeinderat die schon früher angesprochene Reduktion und damit der Minderaufwand der Abschreibungen sehr geholfen. Nur so konnte trotz der stark angestiegenen Kosten ein ausgeglichenes Budget erstellt werden. Das Budget 2025 weist einen Vorschlag von 151 845 Franken aus, dies bei gleichbleibendem Steuerfuss von 52 Prozent und ähnlichen Steuereinnahmen.
Revision der Ortsplanung
Die Planungsinstrumente der Politischen Gemeinde Bürglen wurden letztmals vor 21 Jahren grundlegend überarbeitet. Das Baureglement und der Zonenplan (der «Rahmennutzungsplan») sowie der Richtplan stammen aus dem Jahr 2003. Gemäss den Vorgaben des Bundes sind Ortsplanungen alle 15 Jahre zu überarbeiten und an geänderte Verhältnisse anzupassen. Gemäss diesem Auftrag hat sich der Gemeinderat entschlossen, das Baureglement und den Zonenplan sowie den Richtplan zu überarbeiten. Diese Planungsinstrumente sollen an die neuen Bedürfnisse und an die neuen übergeordneten Vorgaben angepasst werden.Die revidierte Ortsplanung bildet eine wichtige Grundlage für die Entwicklung der Gemeinde Bürglen für die nächsten 10 bis 15 Jahre. Die neuen gesetzlichen Grundlagen der Raumplanung stellten grundsätzlich eine grosse Herausforderung an eine Revision der Ortsplanung. Planungs- und Baugesetz, Kantonaler Richtplan, Zersiedelungsstopp, innere Verdichtung, Baulandverfügbarkeit und weitere Vorgaben waren die Rahmenbedingungen. Die Vielzahl von Bedürfnissen der unterschiedlichen Anspruchsgruppen in der Bevölkerung, insbesondere der Gewerbetreibenden, Landwirte und Grundeigentümer mussten im Rahmen einer umfassenden Ortsplanung ebenso berücksichtigt werden. In den letzten Jahren wurde intensiv an der Ortsplanungsrevision gearbeitet, um die Vorgaben zu erfüllen und eine zukunftsgerichtete sowie gesetzeskonforme Planungsgrundlage für die Entwicklung von Bürglen zu ermöglichen. Der nun vorliegende Zonenplan, das Baureglement sowie die Richtplanung sind die Ergebnisse eines umfassenden Planungs- und Meinungsbildungsprozesses, welcher sowohl einem Mitwirkungsverfahren der Bevölkerung unterzogen wurde als auch durch die kantonalen Fachstellen vorgeprüft wurde. Die öffentliche Auflage wurde am 30. April 2024 durch den Gemeinderat beschlossen. Vom 17. Mai bis am 5. Juni 2024 wurden der Zonenplan und das Baureglement sowie der Planungsbericht und der Richtplan öffentlich aufgelegt. Während der öffentlichen Auflage gingen drei Einwendungen zum Richtplan und 14 Einsprachen zum Zonenplan und Baureglement ein. Über diese hat der Gemeinderat Entscheide gefällt und die Einwendungen und Einsprachen beantwortet. Nun beantragt der Gemeinderat den Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde Bürglen, dem revidierten Rahmennutzungsplan, bestehend aus Zonenplan und Baureglement, zuzustimmen.
Der Finanzplan 2026–2028 zeichnet einen gleichbleibenden finanziellen Trend. Bei steigenden Kosten in der Sozialen Sicherheit, im Verkehr und moderaten Mehreinnahmen in den Finanzen und Steuern durch ein entsprechendes Wachstum der Bevölkerung können jährlich ausgeglichene Abschlüsse prog- nostiziert werden.
Sanierung Wertbühlstrasse
Beabsichtigt wird der Ersatz der Hauptwasserleitung mit einer HPE 160 auf einer Länge von 185 Metern, wo notwendig werden gleichzeitig die Hausanschlüsse mit einer Länge von rund 128 Metern saniert. Abwasserseitig ist die Erweiterung der Abwasserleitung auf einer Länge von 130 Metern vorgesehen. Nach erfolgtem Werkleitungsbau wird die Strasse auf einer Länge von 213 Metern im Vollausbau saniert.
Die zu klein dimensionierte Strassenentwässerung und die schlechte Einlaufsituation der Einlaufschächte werden gemäss Hochwasserschutzprojekt «Moos, 1. Etappe» behoben. Für die Fassung des Strassenabwassers ist der Neubau von zwei Einlaufrinnen vorgesehen. In der Wertbühlstrasse auf der Höhe der Liegenschaft Brunner wird das Oberflächenwasser gefasst und beim Einlenker von der Liegenschaft Niederberger wird mit einer Einlaufrinne Oberflächenwasser aufgenommen.
Die Kosten für diese Einlaufrinnen sind im Hochwasserschutzprojekt Moos enthalten bzw. durch den Kanton subventionsberechtigt. An der Budgetversammlung beantragt der Gemeinderat für die Sanierung der Wertbühlstrasse einen Kredit über 695 000 Franken. (pd)
Budgetversammlung Politische Gemeinde Bürglen: Montag, 2. Dezember, 20 Uhr, Mehrzweckhalle Bürglen