Freitag, 26. Januar 2018

Schönenberg. Zu Beginn des Jahres fand an der Spitze der Berufsbeistandschaft Region Bischofszell ein Wechsel statt. Heinz Keller hat das Präsidium von Roman Brülisauer übernommen. 

Seit des Inkrafttretens des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts am 1. Januar 2013 stand Erlens Gemeindepräsident Roman Brülisauer der Berufsbeistandschaft Region Bischofszell (BbRB) vor, die als Verein organisiert ist. Rechnet man die zwei Jahre Vorarbeit dazu, die für die Einführung der neuen gesetzlichen Vorlagen nötig waren, sind es sogar sieben Jahre, in denen sich Roman Brülisauer für die BbRB engagierte. «Mit einem Wechsel an der Spitze kommen auch wieder neue Ideen», ist er überzeugt. Dass er auf ­Ende 2017 zurücktreten wird, kündigte Roman Brülisauer bereits im Februar letzten Jahres an.

Neun Gemeinden

Auf dem Gebiet des Kanton Thurgaus sind 13 Berufsbeistands-Organisationen tätig. Der Berufsbeistandschaft Region Bischofszell sind die neun Gemeinden Bischofszell, Erlen, Sulgen, Kradolf-Schönenberg, Zihlschlacht-Sitterdorf, Hauptwil-Gottshaus, Wuppenau, Schönholzerswilen und Hohentannen angeschlossen. Jede dieser Gemeinden ist mit einer ihrer Grösse entsprechenden Anzahl Delegierten im Verein vertreten, die den fünfköpfigen Vorstand wählen. Die Berufsbeistandschaft (früher Amtsvormundschaft) ist das Organ, das die Anordnungen der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde umsetzt.

Interessantes Tätigkeitsfeld

«Die Berufsbeistandschaft ist ein spannendes Feld mit vielen Herausforderungen und nah bei den Menschen. Das hat mich interessiert», sagt Heinz Keller, der Gemeindepräsident von Kradolf-Schönenberg. Deshalb habe er sich gerne bereit erklärt, die Berufsbeistandschaft ­Region Bischofszell zu präsidieren, als er angefragt worden sei. «Zwar hätte ich das Amt lieber ein Jahr später angetreten. Aber da Roman Brülisauers Rücktrittsentscheid feststand und er mir seine volle Unterstützung zusagte und ich einen bestens strukturierten Betrieb übernehmen konnte, habe ich die Sache in Angriff genommen», sagt Keller. Als Erstes musste er sich mit der Organisation und den Personen vertraut machen und sich in die gesetzlichen Grundlagen einlesen. In den ersten Januarwochen hat Heinz Keller bereits die erste der vier bis fünf jährlich stattfindenden Vorstandsitzungen geleitet und steckt nun schon in den Vorbereitungen für die Delegiertenversammlung im März. Ein zweite Delegiertenversammlung folgt im zweiten Halbjahr. Mit dem Wechsel im Präsidium von Roman Brülisauer zu Heinz Keller wechselt auch die Protkollführung von Ursula Weibel zu Regula Tschopp.

Klare Aufgabentrennung

Nebst dem Vorbereiten der Geschäfte gehören zu den Aufgaben des Präsidenten und Vorstands die Finanzen, die Bereitstellung der Infrastruktur, die Per­sonalbeschaffung sowie regelmässige Treffen mit Heidi Kirchhoff, der Leiterin der Fachstelle. Einblick in die Fälle, die sie mit ihrem Team bearbeitet, haben weder der Präsident noch die Delegierten des Vereins. «Wir wissen nur, wie viele Mandate in Arbeit sind, kennen ­ihren Inhalt aber nicht», erklärt Heinz Keller die klare Aufgabentrennung zwischen dem Führungsgremium und der ausführenden Stelle. Heidi Kirchhoff leitet die Fachstelle seit ihrer Gründung und wird Ende des Jahres in Pension gehen. Einen geeigneten Ersatz für sie zu finden, ist eine der Aufgaben, denen sich Heinz Keller und der Vorstand in der nächsten Zeit widmen werden.

Hannelore Bruderer 

Berufsbeistandschaft Region Bischofszell

In den Büros der Berufsbeistandschaft Region Bischofszell (BbRB) an der Thurbruggstrasse 11 in Schönenberg arbeiten zwölf Mitarbeitende. Sie teilen sich 960 Stellenprozente. Im Einzugsgebiet der neun angeschlossenen Gemeinden leben rund 23 100 Personen. Derzeit bearbeitet die BbRB etwas über 300 Mandate. Die Kosten der einzelnen Mandate werden den jeweilig zuständigen Gemeinden weiterverrechnet. Das Gesamtbudget der BbRB beträgt 1,1 Millionen Franken. Zu den Aufgaben der Berufsbeistandschaft beim Erwachsenenschutz gehören je nach Mandat unter anderem die Beratung und Begleitung bei der persönlichen Entwicklung sowie der so­zialen Integration, die Regelung von ­finanziellen und administrativen Angelegenheiten, die Unterstützung in Fragen des Wohn- und Arbeitsverhältnisses sowie des Versicherungs- und Steuerwesens. Im Kindes- und Jugendschutz sind es Aufgaben wie die Unterstützung, Vermittlung und Beratung bei der Gestaltung von Besuchsrechten und Pflegeverhältnissen, Hilfe bei ­Unterkunftsfragen und Fremdplatzierungen, Beratung in Rechtsfragen bezüglich Kinder- und Familienrecht sowie die Wahrung von Kindes- und Rechtsinteressen. Beistandspersonen verfügen über eine hohe Sozial- und Fachkompetenz und sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. (hab)