Freitag, 15. Februar 2019

Sulgen/Schönenberg. Am nächsten Mittwoch laden die Politischen Gemeinden Kradolf-Schönenberg und Sulgen gemeinsam zur zweiten öffentlichen Orientierung über die Revision der Ortsplanung ein. 

Heinz Keller und Andreas Opprecht, die Gemeindepräsidenten von Kradolf-Schönenberg und Sulgen, rechnen mit einem grossen Interesse an ihrer Orientierungsversammlung. «Raumplanung betrifft uns alle. Das Bewusstsein, dass Land kein unbeschränkt verfügbares Gut ist, ist gewachsen», sagt Heinz Keller. Die Orsplanung bildet eine wichtige Grundlage für die Entwicklung der Gemeinden in den nächsten 20 bis 25 Jahren. Im Jahr 2013 hat der Kanton Thurgau die Gemeinden verpflichtet, ihre Ortsplanung den neuen Gesetzgebungen anzupassen. Die Gemeinden Kradolf-Schönenberg und Sulgen entschieden sich, die Revision gemeinsam und gemeindeübergreifend anzugehen. Dafür bildeten sie eine Ortsplanungskommission, die ihre Arbeit 2015 aufnahm. Im Mai 2016 erhielt die Öffentlichkeit an einer Informationsveranstaltung einen ersten Einblick in die bereits geleistete Arbeit. 

Der Rahmen ist vorgegeben

Anregungen und neue Erkenntnisse seien seither eingeflossen, Grundlegendes habe sich jedoch nicht geändert, erklärt Andreas Opprecht. Die Ortsplanung ist den Vorgaben und Bestimmungen von Bund und Kanton entsprechend umgesetzt worden. Diese sehen unter anderem vor, dass bauliches Wachstum künftig in den Zentren und nicht mehr im Kulturland erfolgen soll. Die Dörfer Sulgen, Kradolf und Schönenberg befinden sich im kompakten Siedlungsraum, die anderen Dörfer wie Buhwil, Neukirch an der Thur, Götighofen, Donzhausen und Hessenreuti sind der Kulturlandschaft zugeteilt. Eine wesentliche Anpassung ist im Bereich Arbeitszone vorgesehen. Gewerbe- und Industriezonen konzentrieren sich in Sulgen in den Bereichen nahe der Verkehrsachsen. Gewerblich genutzte Gebäude an zentralen Lagen im kompakten Siedlungsraum sollen nach Ende der Nutzungsdauer durch Wohnbauten ersetzt werden. In Schönenberg und im Sulger Unterdorf werden neue Flächen der Bauzone zum Wohnen zugeordnet. An der Versammlung vorgestellt werden der zukünftige Zonenplan, das neue Baureglement sowie der Richtplan. Ebenso liegt der Schutzplan für Kultur- und Naturobjekte zur Einsicht auf. 

Öffentlich aufgelegt

Die öffentliche Auflage der revidierten Ortsplanung erfolgt ab dem 8. März. ­Abhängig von Einsprachen könnte das Werk bereits im September 2019 an den zeitgleich in Sulgen und Kradolf-Schönenberg stattfindenden ausserordentlichen Gemeindeversammlungen zur Genehmigung vorgelegt werden. Sulgen und Kradolf-Schönenberg könnten so bei den ersten 20 Gemeinden im Kanton sein, die für Einwohner und Firmen bezüglich baulicher Entwicklung wieder Rechtssicherheit bieten können, sagen die Gemeindepräsidenten. 

Orientierungsversammlung Revision Ortsplanung Kradolf-Schönenberg und Sulgen: Mittwoch, 20. Februar,
19.30 Uhr, Auholzsaal Sulgen

Hannelore Bruderer

 

Sprechstunden

Während der Auflagefrist vom 8. bis 27. März bieten die beiden Gemeinden zusätzlich spezielle Sprechstunden an, an denen Mitglieder des ­Gemeinderates Auskünfte zur Ortsplanung erteilen. Die Sprechstunden finden in den jeweiligen Gemeindehäusern an folgenden Daten statt: Dienstag, 12. März, 16–19 Uhr,Samstag, 16. März, 9–11 Uhr, Freitag, 22. März, 16–19 Uhr. (hab)